Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Gewandhaus zu Leipzig und seinen Kunden.

1 . GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Gewandhaus zu Leipzig und seinen Kunden. Sie sind sowohl Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten als auch Grundlage einer Spende oder der Übernahme einer Stuhlpatenschaft des Kunden für das Gewandhaus zu Leipzig.

Kunden sind:
I. Personen, die das Gewandhaus zu Leipzig besuchen und/oder zu besuchen beabsichtigen, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen des Gewandhauses zu Leipzig bzw. für Gemeinschaftsveranstaltungen des Gewandhauses zu Leipzig mit Partnern erwerben und/oder zu erwerben beabsichtigen, und
II. Interessenten und Erwerber von Eintrittskarten, deren Geschäftsbetrieb bzw. deren Satzung den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten vorsieht. Diese Interessenten und Erwerber verpflichten sich, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihre Kundenverträge einzubeziehen, und
III. Personen, die dem Gewandhaus zu Leipzig eine Spende in Form einer Schenkung bzw. einer Stuhlpatenschaft zuwenden oder dies beabsichtigen.

2 . REGELUNGEN FÜR EIGENVERANSTALTUNGEN DES GEWANDHAUSES ZU LEIPZIG 

2 . 1 K ARTENPREISE UND ERMÄSSIGUNGEN 

2 . 1 . 1 KARTENPREISE 

Das Gewandhaus zu Leipzig veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise in seinen Publikationen und gibt diese an der Gewandhauskasse bekannt. Es gibt unterschiedliche Preise in verschiedenen Preisgruppen. Die Zuordnung zu den jeweiligen Preisgruppen erfolgt durch das Gewandhaus zu Leipzig. Das Gewandhaus zu Leipzig erhebt keine Vorverkaufsgebühr. An externen Vorverkaufsstellen können durch Erhebung einer vom jeweiligen Anbieter festgelegten Vorverkaufsgebühr sowie weiterer Gebühren höhere Eintrittspreise entstehen. 

2 . 1 .2 ERMÄSSIGUNGEN 

Ermäßigungen werden im Serviceteil des Jahresheftes veröffentlicht. Ermäßigungsberechtigungen müssen vor dem Kartenkauf geltend gemacht werden. Eine nachträgliche Ermäßigung des Kartenpreises ist ausgeschlossen. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen.

2 . 2 VERK AUF VON EINTRITTSK ARTEN

Der Freiverkauf beginnt an dem jeweils hierfür festgelegten Tag für die gesamte Spielzeit an der Gewandhauskasse, im Webshop, im Call Center sowie an den Vorverkaufsstellen. Bei zu erwartender starker Nachfrage kann die Kartenabgabe für eine Veranstaltung oder eine Serie von Veranstaltungen in der Menge begrenzt werden. Für ausgewählte Veranstaltungen können gesonderte Vorverkaufsbedingungen gelten. Das jeweilige Datum des Vorverkaufsstartes sowie Veranstaltungen mit gesonderten Vorverkaufsbedingungen werden im jeweiligen Serviceteil des Jahresheftes bekannt gegeben. 

2.3 KARTENVERLUST

Bei verloren gegangenen Eintrittskarten kann keine Erstattung des Kaufpreises durch das Gewandhaus zu Leipzig erfolgen. Insofern der Kunde nachweisen bzw. glaubhaft machen kann, welche Veranstaltung und welche Sitzplätze durch ihn erworben wurden, kann das Gewandhaus zu Leipzig Ersatzkarten ausgeben. Diese werden als Ersatzkarte gekennzeichnet. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich an den ursprünglichen Ticketkäufer. Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang. Der Besitzer einer Ersatzkarte hat keinen Anspruch auf Zuteilung eines anderen Platzes, wenn sein Platz vom Besitzer der Originalkarte in Anspruch genommen wird. 

2 .4 UMTAUSCH UND RÜCKGABE

Eintrittskarten sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen, es sei denn, das Konzert fällt aus, der Konzerttermin wird verschoben oder es handelt sich um eine wesentliche Programm- oder Besetzungsänderung.
Ein Anspruch auf Erstattung ist innerhalb von sechs Wochen nach dem (geplanten) Veranstaltungstag durch Vorlage oder Rücksendung der nicht entwerteten Karten geltend zu machen, insofern die Eintrittskarten beim Gewandhaus zu Leipzig erworben wurden. Falls Eintrittskarten bei einer externen Vorverkaufsstelle erworben wurden, ist der Anspruch auf Erstattung dort geltend zu machen. Weiterhin ist eine Erstattung des Kaufpreises möglich, wenn das Ticket direkt über das Gewandhaus zu Leipzig mit einem FLEX-Preis erworben wurde. Die Rücknahme erfolgt hier auf Grundlage der gültigen Bedingungen.

2.5 FLEX-PREIS-TICKETS

Konzertkarten mit einem FLEX-Preis können zurückgegeben werden. Der Aufpreis zum regulären Ticketpreis beträgt ca. 10 %, gerundet auf ganze Euro. Bis spätestens 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn (während der regulären Öffnungszeiten der Gewandhauskasse) kann das Ticket zurückgegeben werden. Hierzu muss das Ticket im Original vorliegen. Bei print@home-Tickets ist es zur Wahrung der Rückgabefrist ausreichend, telefonisch unter +49 341 1270- 280 die Rückgabe durchzuführen. Die Erstattung erfolgt in Form eines Wertgutscheins, wobei der zuvor erhobene Aufschlag in Höhe von 10% einbehalten wird.

2.6 ABONNEMENTBEDINGUNGEN

Für Abonnements des Gewandhauses gelten ergänzend die Abonnementbedingungen.

3. REGELUNGEN FÜR FREMD-/MIETVERANSTALTUNGEN IM GEWANDHAUS ZU LEIPZIG 

3. 1 VERTRAGSGEGENSTAND

Soweit nicht anders angegeben, ist das Gewandhaus zu Leipzig selbst nicht der Veranstalter der angebotenen Mietveranstaltungen. Das Gewandhaus verkauft Eintrittskarten im Auftrag bzw. im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters. Durch den Kauf der Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Ggf. gelten für diese rechtlichen Beziehungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.

3.2 KARTENPREISE

Das Gewandhaus zu Leipzig veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise in seinen Publikationen und gibt diese an der Gewandhauskasse bekannt. Es gibt unterschiedliche Preise in verschiedenen Preisgruppen. Die Zuordnung zu den jeweiligen Preisgruppen erfolgt durch den Konzertveranstalter. Beim Kartenpreis im Vorverkauf fallen zusätzliche Vorverkaufs- und weitere Gebühren an. 

3.3 ERMÄSSIGUNGEN

Es gelten die vom Veranstalter festgelegten Ermäßigungen. Diese werden in den Publikationen bekanntgegeben. Ermäßigungsberechtigungen müssen vor dem Kartenkauf geltend gemacht werden. Eine nachträgliche Ermäßigung des Kartenpreises ist ausgeschlossen. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen.

3.4 VERK AUF VON EINTRITTSK ARTEN

Mit Beginn des Vorverkaufs können Karten vor Ort an der Gewandhauskasse, telefonisch über das Call Center sowie im Webshop des Gewandhauses gebucht werden. Dem Veranstalter obliegt die Entscheidung, Eintrittskarten auch über weitere Vorverkaufsstellen und Ticketanbieter zu verkaufen. Exklusive Vorverkaufsstarts (s. g. PreSales) an ausgewählten Vorverkaufsstellen sind dem Veranstalter vorbehalten.

3.5 KARTENVERLUST

Die Regelungen bei verloren gegangenen Eintrittskarten richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Konzertveranstalters oder den gesetzlichen Bestimmungen.

3.6 UMTAUSCH UND RÜCKGABE

Die Regelungen zum Umtausch und zur Rückgabe von Eintrittskarten richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Konzertveranstalters oder den gesetzlichen Bestimmungen.

3.7 HAFTUNG

Der Kauf einer Eintrittskarte für eine Mietveranstaltung begründet im Hinblick auf die Veranstaltung ausschließlich eine Rechtsbeziehung zwischen dem Kartenkäufer und dem Veranstalter. Das Gewandhaus übernimmt keine Haftung für die Erfüllung der Leistungspflichten des Veranstalters, es trägt auch nicht das Risiko einer Insolvenz des Veranstalters. Ansprüche aus der Nicht- bzw. einer Schlechterfüllung (mangelhafte Ausführung) können vom Kunden nur gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.

4. ALLGEMEINE REGELUNGEN

4. 1 WEITERVERKAUF VON E INTRITTSKARTEN

Der Weiterverkauf von Eintrittskarten durch Kunden im Sinne von Ziffer 1. (I) ist ausschließlich zur privaten Nutzung gestattet. Jeglicher Weiterverkauf an gewerbliche Nutzer oder zur kommerziellen Nutzung ist untersagt. Der aufgedruckte Originalpreis der Tickets darf nicht überschritten werden, die Erhebung zusätzlicher Preisaufschläge oder weiterer Gebühren ist nicht gestattet. Insbesondere untersagt ist der Weiterverkauf im Rahmen von Auktionen. Der gewerbliche Weiterverkauf durch Kunden gemäß Ziffer 1. (II) ist gestattet. 

Bei einem Verstoß gegen diese Regelungen ist das Gewandhaus zu Leipzig berechtigt,
a) betroffene Kunden für einen angemessenen Zeitraum für den Kauf von weiteren Tickets zu sperren;
b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns zu verlangen. 

Das Anbieten bzw. Verkaufen von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten des Gewandhauses zu Leipzig ist nicht gestattet. Das Gewandhaus zu Leipzig haftet nicht für Leistungen von Dritten.

4.2 GUTSCHEINE

Das Gewandhaus zu Leipzig verkauft Gutscheine, welche zur Bezahlung von Eintrittskarten des Gewandhauses zu Leipzig sowie Dritter (Mietveranstaltungen) im Gewandhaus zu Leipzig verwendet werden können. Die Gültigkeit beträgt drei Jahre bis zum jeweiligen  Jahresende. Eine (Teil-)Auszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Restwerte bei der Gutscheineinlösung werden in Form eines neuen Gutscheines über den bestehenden Restwert erstattet. 

4.3 STUHLPATENSCHAFTEN IM ONLINE-SPENDENSHOP

Das Gewandhaus zu Leipzig bietet die Übernahme von Stuhlpatenschaften im Großen Saal des Gewandhauses über den Online-Spendenshop des Gewandhauses an. Bei der Übernahme einer Stuhlpatenschaft erfolgt auf Wunsch die Anbringung einer Stuhlplakette mit dem Namen/der Firma des Paten am gewählten Platz sowie auf der Website und in den Publikationen des Gewandhauses zu Leipzig für die Dauer der Patenschaft. Da die Übernahme der Stuhlpatenschaft der Freigabe der Spende durch den Stadtrat der Stadt Leipzig bedarf, beginnt die Patenschaftslaufzeit erst nach erfolgter Freigabe. Das Gewandhaus zu Leipzig behält sich zudem vor, bei einer missbräuchlichen Eintragung eines Namens bzw. einer Firmenbezeichnung in das Online-Bestellformular von der Nennung des Namens bzw. der Firma auf der Plakette bzw. auf der Homepage und in den Publikationen abzusehen. Es entsteht mit der Stuhlpatenschaft kein Exklusivrecht auf die Platzierung auf dem Patenstuhl während eines Konzertes. Vor Ablauf der zwei- bzw. vierjährigen Laufzeit der Stuhlpatenschaft verschickt das Gewandhaus Leipzig per E-Mail eine Erinnerung hinsichtlich des Auslaufens der Stuhlpatenschaft mit der Möglichkeit der Verlängerung ebendieser.

Es besteht ebenso die Möglichkeit, die Stuhlpatenschaft an eine andere Person zu verschenken und daher eine andere Person auf der Stuhlplakette, Homepage und in den Publikationen des Gewandhauses zu benennen. Die schenkende Person hat bei der Auswahl der verschiedenen Namensnennungs- und Veröffentlichungsoptionen den mutmaßlichen Interessen der beschenkten Person sorgfältig Rechnung zu tragen. Die beschenkte Person hat unabhängig von der durch die schenkende Person gewählten Veröffentlichungsoption das Recht, der Namensnennung und Namensveröffentlichung zu widersprechen und auf die Namensnennung zu verzichten. Das Gewandhaus zu Leipzig wird sodann – falls die Namensveröffentlichung schon stattgefunden hat – diese rückgängig machen.

4.4 AKADEMIEPATENSCHAFTEN IM ONLINE-SPENDENSHOP

Das Gewandhaus zu Leipzig bietet die Übernahme von Akademiepatenschaften für die Mendelssohn-Orchesterakademie über den Online-Spendenshop des Gewandhauses (www.gewandhausorchester.de/orchesterakademie) an. Bei der Übernahme einer Akademiepatenschaft erfolgt auf Wunsch die Anbringung des Namens/der Firma des Paten auf der Patentafel sowie auf der Website und in den Publikationen des Gewandhauses zu Leipzig für die Dauer der Patenschaft. Da die Übernahme der Akademiepatenschaft der Freigabe der Spende durch den Stadtrat der Stadt Leipzig bedarf, beginnt die Patenschaftslaufzeit erst nach erfolgter Freigabe. Das Gewandhaus zu Leipzig behält sich zudem vor, bei einer missbräuchlichen Eintragung eines Namens bzw. einer Firmenbezeichnung in das Online-Bestellformular von der Nennung des Namens bzw. der Firma auf der Patentafel bzw. auf der Homepage und in den Publikationen abzusehen. Vor Ablauf der einjährigen Laufzeit der Akademiepatenschaft verschickt das Gewandhaus Leipzig per E-Mail eine Erinnerung hinsichtlich des Auslaufens der Akademiepatenschaft mit der Möglichkeit der Verlängerung ebendieser.

Es besteht ebenso die Möglichkeit, die Akademiepatenschaft an eine andere Person zu verschenken und daher eine andere Person auf der Patentafel, Homepage und in den Publikationen des Gewandhauses zu benennen. Die schenkende Person hat bei der Auswahl der verschiedenen Namensnennungs- und Veröffentlichungsoptionen den mutmaßlichen Interessen der beschenkten Person sorgfältig Rechnung zu tragen. Die beschenkte Person hat unabhängig von der durch die schenkende Person gewählten Veröffentlichungsoption das Recht, der Namensnennung und Namensveröffentlichung zu widersprechen und auf die Namensnennung zu verzichten. Das Gewandhaus zu Leipzig wird sodann – falls die Namensveröffentlichung schon stattgefunden hat – diese rückgängig machen.

4.5 PROGRAMME UND ANFANGSZEITEN

Programme und Anfangszeiten von Veranstaltungen werden in den Publikationen des Gewandhauses bekannt gegeben. Änderungen bleiben vorbehalten. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf den Konzertverlauf zu einem nach künstlerischem Ermessen geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden, wobei kein Anspruch mehr auf den zuvor erworbenen Platz geltend gemacht werden kann. Ein Rechtsanspruch auf
Nacheinlass besteht nicht. 

4.6 SICHERHEIT

Um die Sicherheit von Veranstaltungen zu gewährleisten, können Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung wie Mäntel, Jacken und Umhänge durch das Gewandhaus oder durch einen von ihm Beauftragten auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Alle Gegenstände, Substanzen und Materialien, welche die Sicherheit der Menschen gefährden oder den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen können, dürfen nicht mit ins Gewandhaus genommen
werden. Besucher, die mit der in Absatz 1 beschriebenen Kontrolle oder der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung führen können, nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Ticketpreises oder eine anderweitige Entschädigung besteht nicht. 

4.7 GARDEROBE

Besucher im Besitz einer gültigen Eintrittskarte können ihre Garderobe und weitere persönliche Gegenstände unentgeltlich beim Servicepersonal des Gewandhauses zur Aufbewahrung während des Veranstaltungsbesuches abgeben. Tiere sowie gefährliche und illegale Gegenstände werden nicht aufbewahrt. Die Mitnahme von Mänteln, Jacken sowie sperrigen Gegenständen, wie z. B. Schirme, Rucksäcke, Stöcke (mit Ausnahme von Gehhilfen) sowie Taschen (ausgenommen Handtaschen) in den Saal ist nicht gestattet. Der Besucher erhält eine Garderobenmarke.  Mit Vorlage der Garderobenmarke händigt das Servicepersonal die dazugehörige Garderobe bzw. persönlichen Gegenstände aus. Die zur Aufbewahrung abgegebenen Garderobenstücke einschließlich darin befindlicher Halstücher, Schals, Handschuhe undBrillen, ferner Schirme, Stöcke sowie Handtaschen und ähnliche Behältnisse und deren Inhalt sind gegen Verlust und Beschädigung bis zur Höhe von 2.500 Euro versichert. Nicht versichert sind Wertsachen, Schmuck, sonstige Gegenstände aus Edelmetall, Bargeld und sonstige Zahlungsmittel, Geschäftspapiere, Urkunden aller Art, Fahrausweise und Schlüssel. Einzelheiten wie insbesondere Ausschlüsse und Obliegenheiten der Garderobenableger sind den Aushängen an den Garderoben des Gewandhauses zu entnehmen. Vertauschte, beschädigte oder fehlende Garderobenstücke sind dem Servicepersonal unverzüglich anzuzeigen. Dem Besucher werden bei Verlust der Garderobenmarke 3,50 Euro für die Wiederbeschaffung berechnet. Dieser Betrag ist vor Ausgabe der Garderobe bzw. der persönlichen Gegenstände in bar zu entrichten. Die Ausgabe erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich erst dann, wenn sämtliche übrige Garderobenstücke abgeholt worden sind.

4.8 BILD- UND TONAUFNAHMEN

Bild- und/oder Tonaufnahmen sowie das Fotografieren im Gewandhaus, insbesondere während der Veranstaltungen, sind untersagt. Dies gilt auch bei ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmten Aufzeichnungen. Die unbefugte Aufnahme kann eine Schadenersatzpflicht auslösen. Bei Zuwiderhandlungen behält sich das Gewandhaus das Recht vor, Aufzeichnungsgeräte einzuziehen und zu verwahren, bis der Eigentümer einer Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Für eingezogene und verwahrte Gegenstände haftet das Gewandhaus gemäß Ziffer 4.8.

In einzelnen Veranstaltungen werden Bild- und/oder Tonaufzeichnungen (Foto-/Videoaufnahmen) durch das Gewandhaus angefertigt, in denen eventuell einzelne Teilnehmende als Teil des Publikums erkennbar sind. In diesem Fall werden die Teilnehmenden vor Ort darauf aufmerksam gemacht. Die Aufnahmen werden für die Auswertung von Konzerten in verschiedenen Medien, für Berichterstattung und für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Gewandhauses bzw. der Stadt Leipzig genutzt. Gegenstand der Verarbeitung sind die bei der Teilnahme an der Veranstaltung vom Gewandhaus erstellten Aufnahmen (Foto und Film), auf denen Teilnehmende als Personen erkennbar abgebildet sind. Zwecke der Verarbeitung ist die Wahrung berechtigter Interessen, nämlich Auswertung von Aufnahmen der Veranstaltung (im Fernsehen, in Online-Medien, auf Bild-/Tonträgern, z.B. DVD), Berichterstattung über die Veranstaltung sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Online-Medien und Print-Medien (z.B. in Zeitschriften und Broschüren, Programmvorschauen, auf Websites und in Social-Media-Kanälen des Gewandhauses), um das Gewandhausorchester, die Gewandhauschöre, die Gewandhausensembles und den Gewandhausorganisten sowie die kulturellen Aktivitäten der Stadt Leipzig insgesamt darzustellen und zu bewerben. Die Aufnahmen werden gespeichert, solange dies für die genannten Zwecke erforderlich ist, es sei denn, dass infolge des Widerspruchs der betroffenen Person gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO die weitere Verarbeitung unzulässig ist. Empfänger von Daten sind die Leser/Nutzer der vom Verantwortlichen veröffentlichten Print- und Online-Medien; Lizenznehmer von Aufnahmen der Veranstaltung (z.B. Rundfunksender); Presseunternehmen im Rahmen der Berichterstattung; aufgrund der weltweiten Abrufbarkeit von Inhalten auf Websites und in Social-Media können die Aufnahmen auch in Drittländern außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO abgerufen werden, in denen kein der DSGVO vergleichbares Datenschutzniveau besteht. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO (Wahrung berechtigter Interessen, siehe oben zu den Zwecken der Verarbeitung).

4.9 HAFTUNG

Das Gewandhaus zu Leipzig haftet bei Verletzung für Schäden an Leben, Körper, und/oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet das Gewandhaus zu Leipzig bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Beruhen sonstige Schäden auf einer einfachen fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht (also einer im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann und die die Durchführung des Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglichen soll), haftet das Gewandhaus zu Leipzig bis zur Höhe des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens. Diese Haftungsregelungen gelten auch für eine Haftung
der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Gewandhauses zu Leipzig. 

4 .10 HAUSRECHT

Das Personal des Gewandhauses zu Leipzig ist berechtigt, Personen aus laufenden Veranstaltungen zu verweisen, wenn sie erheblich stören, insbesondere bei einem Verstoß gegen das Verbot von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen oder bei Belästigung anderer Besucher. Darüber hinaus können Personen, die sich im Gewandhaus aufhalten, bei ungebührlichem Verhalten aus den gesamten Räumlichkeiten verwiesen werden, insbesondere bei rechtswidrigem Verhalten, oder
wenn andere Personen durch sie belästigt werden. 

4.11 SPEICHERUNG VON DATEN

Für Kunden, die Tickets bestellen bzw. reservieren, im Online-Ticketshop eine Spende tätigen oder sich für die Übernahme einer Stuhl- oder Akademiepatenschaft bzw. einer Online-Spende entschieden haben, gilt hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten die Datenschutzerklärung des Gewandhauses zu Leipzig.

5. WIDERRUFSRECHT

Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht besteht bei Kaufverträgen von Waren (z. B. Gutscheinen), welche gemäß Fernabsatzgesetz (telefonisch oder im Internet) abgeschlossen wurden. Dieses Recht besteht nicht bei Verträgen, welche Dienstleistungen im Freizeitbereich zum Gegenstand haben und bei denen für die Erbringung der Dienstleistungen ein fester Termin vorgesehen ist (z. B. Eintrittskarten). 

5. 1 WIDERRUFSBELEHRUNG

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Kaufvertrag, welcher gemäß Fernabsatzgesetz (telefonisch oder im Internet) geschlossen wurde, zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Anbieter (Gewandhaus zu Leipzig) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. einem mit der Post versandten Brief, Fax, einer E-Mail oder per Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Der Widerruf im Hinblick auf Käufe im Gewandhaus-Webshop ist zu richten an:
Gewandhaus zu Leipzig,
Augustusplatz 8
04109 Leipzig
T +49 341 1270-280
F +49 341 1270-222
ticketnoSpam@gewandhaus.de

Der Widerruf im Hinblick auf Spenden und Patenschaften im Online-Spendenshop ist zu richten an:
Gewandhaus zu Leipzig
Augustusplatz 8
04109 Leipzig
T+49 341 1270-228
F +49 341 1270-407
meinbeitragnoSpam@gewandhaus.de

5. 2 FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie den Kaufvertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen
ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben – je nachdem, welches der
frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 

Weitere Informationen zum Widerruf, sowie ein Widerrufsformular finden Sie hier.

6. INKRAFTTRETEN

Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 13. Dezember 2023.