Eigenveranstaltungen - Informationen zur Kaufpreiserstattung

Bereits erworbene Konzertkarten für Eigenveranstaltungen werden Ihnen erstattet.

Sie haben die folgenden drei Möglichkeiten, wenn Sie Tickets für Eigenveranstaltungen beim Gewandhaus erworben haben (online im Ticketshop der Gewandhaus-Website, telefonisch über das Callcenter oder persönlich an der Gewandhaus-Kasse):


(1) Erstattung des Kaufpreises als Gutschein
Wir freuen uns, wenn wir Sie bald wieder im Gewandhaus begrüßen dürfen. Lassen Sie sich für einen zukünftigen Besuch den Kaufpreis der Tickets für EIGENVERANSTALTUNGEN als Gutschein erstatten. Diesen können Sie innerhalb der nächsten drei Jahre für Konzertkarten Ihrer Wahl einlösen.

(2) Solidarität zeigen
Die aktuelle Situation trifft auch das Gewandhaus zu Leipzig in einem ungeahnten Ausmaß. Daher möchten wir Sie bitten, in Erwägung zu ziehen, uns in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und auf Rückerstattungen Ihrer bereits erworbenen Tickets für die untersagten Veranstaltungen zu verzichten. Nutzen Sie dafür das Rückgabeformular (unten).

(3) Kostenlose Rückgabe der Konzertkarten
Sie können Ihre Konzertkarten für EIGENVERANSTALTUNGEN zurücksenden und erhalten den Gesamtbetrag vollständig erstattet. Bitte füllen Sie dazu das untenstehende Rückgabeformular aus und senden Sie die Karten gemeinsam mit dem ausgefüllten Formular an die Gewandhauskasse. Print@home-Tickets sowie E-Tickets müssen nicht zurückgesendet werden – in diesem Fall ist das ausgefüllte Rückgabeformular ausreichend. Wir überweisen Ihnen den Kaufpreis schnellstmöglich zurück.

Rückgabeformular

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung der Rücküberweisungen einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Wir bedauern die Konzertausfälle und die damit verbundenen Folgen. Die verantwortungsbewusste Umsetzung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus, die dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen und damit zugleich auch unser Publikum und unsere Mitarbeiter*innen schützen, haben derzeit erste Priorität.
 
Die Gewandhauskasse und das Servicebüro Abonnement haben vorerst weiterhin geöffnet. Bitte beachten Sie, dass der Zutritt während der derzeit geltenden Überlastungsstufe ausschließlich mit einem 2G-Nachweis möglich ist.


Mietveranstaltungen - Informationen zur Kaufpreiserstattung (Veranstaltungen von privaten und sonstigen Veranstaltern, die das Gewandhaus für ihre Veranstaltungen mieten)

Die Inhaber von Eintrittskarten der Mietveranstaltungen können sich auf den Websites der jeweiligen Veranstalter über die entsprechenden Modalitäten informieren. Ob Konzerte von Fremdveranstaltern verschoben werden oder ganz ausfallen, ist dem Online-Spielplan des Gewandhauses zu entnehmen, sofern der Veranstalter dies dem Gewandhaus mitgeteilt hat. Das Gewandhaus informiert auf seiner Website über die Kontaktmöglichkeiten zu diesen Veranstaltern. Wenn Sie nicht wissen, ob Ihre Veranstaltung eine Mietveranstaltung ist, können Sie dies im Online-Spielplan des Gewandhauses einsehen bzw. den jeweiligen Veranstalter direkt dem Aufdruck auf Ihren Konzertkarten entnehmen.

Online-Spielplan